Terti 2011

Die neue uniformierte Macht "ORDNUNGSAMT"

Junge Frau erhält Grünflächen-Betretungsverbot

Siegen. Meike B. ist in Siegen nicht mehr überall willkommen. Parkanlagen und Grünflächen sind tabu für die junge Frau. Die Stadtverwaltung hat ein offizielles Grünflächen-Betretungsverbot gegen sie verhängt. Von lebenslänglich ist die Rede.

Es war ein Abend im Mai dieses Jahres, als Meike B. zusammen mit Freunden in der Grünanlage an der Martinikirche auf einer Bank saß. Dort wurde die Gruppe von einem Polizisten und einem Mitarbeiter der Stadt kontrolliert. Wenige Tage später erhielt Meike B. ein Schreiben der Stadt Siegen, in welchem ihr das Abhalten eines Trinkgelages vorgeworfen und das Betreten aller städtischer Grünanlagen, Spielplätze sowie des Ehrenmals Weidenau untersagt wurde. „Man kann mich gerne verwarnen, wenn ich etwas Unrechtes getan hab, aber nicht gleich ein lebenslanges Verbot erteilen, mich auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten”, sagte Meike B. dem WDR.

Dass die junge Frau zum Zeitpunkt der Kontrolle selbst gar keinen Alkohol konsumiert hatte, spielt dabei keine Rolle. Sie habe nicht dazu beigetragen, das Verhalten ihrer Begleiter zu ändern bzw. diese vom Alkoholkonsum abzuhalten. „Maßgeblich war das Verhalten der Gruppe”, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt Siegen, die unserer Zeitung vorliegt.

Von einem lebenslänglichen Verbot könne aber keine Rede sein, heißt es weiter. Betretungsverbote würden im Ein- bis Zweijahres-Rhythmus überprüft. Fällt Meike B. in dieser Zeit bei Kontrollen kein weiteres Mal auf, stehen die Chancen gut, dass das Verbot wieder aufgehoben wird. Andernfalls droht der jungen Frau ein Bußgeld.

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