Geldwäsche ist strafbar (§ 261 Strafgesetzbuch)
Liebe Krumme Nasen, wir lieben Euch! Wir waren erfreut über diesen wunderschönen Sonntagnachmittag. Über das nachträgliche Geburtstagsgeschenk der 70er Party haben wir uns sehr gefreut! Euch ist jedoch bewusst das Geldwäsche strafbar ist nach §n261 Strafgesetzbuch. Unter Geldwäsche versteht man die systematische Tarnung und geschickte Verschleierung von Vermögenswerten eingebuddelt im häuslichen Garten. Die zu waschenden Gelder wurden zumeist auf unrechtmäßige Weise erworben. Nach dem großen Buddeln kam dann das Vermögen ans Tageslicht. Einer hat es bei der Geldwäsche nicht mehr bis zur Hausbank geschafft, und wird wohl als Andenken eingerahmt im Kaminzimmer verweilen.
DANKE :-)
